Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der Jahreszeit und der derzeitigen Wetterlage weisen wir auf § 33 Abs. 5 Schulordnung hin:
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden.“
Sollten Sie also morgens feststellen, dass der Schulweg nach Ihrem Empfinden ncht zumutbar ist, informieren Sie das Sekretariat bitte über die Abwesenheit Ihres Kindes wie auch bei sonstigem Fehlen.
Sollte die Schulleitung im Ausnahmefall zu dem Entschluss kommen, dass der Unterricht nicht in Präsenz stattfinden kann, informiert sie die Schülerschaft und die Eltern oder Erziehungsberechtigten über den Schulcampus und/oder per E-Mail an die hinterlegten E-Mail-Adressen.
Wir wünschen uns allen einen unfallfreien Winter!

